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Prüfungen von hebebühnen und ladebrücken

Kraftbetriebene sowie handbetätigte Hebebühnen, fahrbare Rampen und Ladebrücken müssen mindestens einmal im Jahr von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Durchführung der Prüfung liegt in der Verantwortung des Betreibers. Die geschulten Experten von HANSA‑FLEX führen für Sie die regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen dieser Anlagen gemäß DGUV inklusive Dokumentation nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch.

Wiederkehrende prüfungen

Die Prüfung vor Inbetriebnahme übernimmt der Hersteller. Die sachgerechte Prüfung in regelmäßigen Intervallen obliegt dem Anlagenbetreiber. Als befähigte Personen für Hebebühnen und Ladebrücken unterstützen die Experten von HANSA‑FLEX Sie dabei.

  • Prüfung von Ladebrücken und fahrbaren Rampen

    Wir prüfen für Sie Ladebrücken, Ladestege und Ladeschienen sowie fahrbare Rampen und bewegliche Verladerampen und stellen sicher, dass zum Zeitpunkt der Prüfung sicherheitstechnische Anforderungen gemäß DGUV Regel 308-002 (ehem. BGG 945) erfüllt sind.

    • Sicht- und Funktionsprüfung inklusive Dokumentation
    • Prüfung von Ladebrücken, -stegen, -schienen, fahrbaren Rampen
    • Einhaltung aller Vorgaben der Norm DIN EN 1398
  • Prüfung von Hebebühnen

    Die sachkundigen Mitarbeiter von HANSA‑FLEX verfügen über umfassende Erfahrung mit Hebebühnen und stehen Ihnen mit Know-how sowie Tatkraft bei der regelmäßigen Prüfung Ihrer Anlage nach den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen zur Seite.

    • Sicht- und Funktionsprüfung inklusive Dokumentation
    • Prüfung Hubarbeits-, Hublade-, Kipp- und Fahrzeug-Hebebühnen
    • Durchführung gemäß DGUV Regel 108-006 (ehem. BGR 233)

Diese vorteile bietet ihnen der service von hansa‑flex

Bei HANSA‑FLEX wird jede Prüfung durch erfahrenes Fachpersonal durchgeführt. Sie sind als befähigte Personen für Hebebühnen, Ladebrücken und fahrbare Rampen qualifiziert.

  • Sachkundige Experten

    Durchführung der Prüfungen durch befähigte Personen für Hebebühnen bzw. Ladebrücken.

  • Kompromisslos sicher

    Sicherstellung der Einhaltung aller Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.

  • Umfassende Unterstützung

    Erstellung der Prüfpläne in gemeinsamer Abstimmung sowie Durchführung von Wartungen.

  • Sauber dokumentiert

    Anfertigung und Bereitstellung der Prüfungsdokumentation gemäß gesetzlichen Vorgaben.

So läuft die jährliche prüfung ab und das wird geprüft

  • Unser Vorgehen

    Zu einer ordnungsgemäßen und vollständigen Prüfung gehört neben der Sicht- und Funktionsprüfung auch eine Kontrolle der zur Anlage gehörenden Unterlagen. Die im Rahmen der Prüfung aufgetretenen Mängel werden dokumentiert. Zudem wird festgehalten, ob die Anlage betriebsbereit oder nach Beseitigung der Beanstandungen eine Nachprüfung notwendig ist. Nach erfolgreich durchlaufener Überprüfung wird der Termin für die nächste, regelmäßige Prüfung im Prüfbuch vermerkt. Anschließend erhält die Anlage das Prüfsiegel. Dieses dient als Bestätigung für den Betreiber sowie Bediener, dass die Anlage alle gesetzlichen Anforderungen für den sicheren Betrieb erfüllt.

  • Diese Unterlagen und Nachweise werden geprüft

    Vor der Sicht- und Funktionsprüfung werfen wir einen Blick in die Unterlagen. Neben dem Vorhandensein prüfen wir die Vollständigkeit sowie Richtigkeit dieser Dokumente und Kennzeichnungen:

    • Prüfbuch
    • Typenschild/CE-Kennzeichnung
    • Bedienungsanleitung
    • Abnahmeprotokoll (Rampen)
    • Tragfähigkeitsaufkleber (Hebebühnen)
  • Grundgerät auf Herz und Nieren getestet

    Durch die regelmäßige Nutzung unterliegen die Komponenten am Grundgerät von Hebebühnen, Ladebrücken und fahrbaren Rampen dem Verschleiß. Folgende Bauteile prüfen wir auf ihre Funktionstüchtigkeit:

    • Rahmen/Lagerungen
    • Bolzen/Befestigungen
    • Anfahrgummi und Achsen/Aufhängung (Rampen)
    • Räder/Fahrwerk und Sicherheitseinrichtungen (Rampen)
    • Abrollsicherung, Achsspieldetektor und Trittschutz (Hebebühnen)
  • Die Komponenten der Fluidtechnik werden geprüft

    Einige Komponenten im Hydraulik- und Pneumatiksystem leiten die Fluide und nutzen sie für verschiedene Aufgaben. Sie werden ebenfalls im Rahmen der regelmäßigen Prüfung gesichtet und getestet:

    • Aggregat sowie Hubzylinder/Kolbenstange
    • Schlauch- und Rohrleitungen
    • Ausschubzylinder/Kolbenstangen (Rampen)
    • Ölsorte, Zustand, Ölmenge sowie Not-Ab-Einrichtung (Hebebühnen)
    • Zustand und Dichtheit der Pneumatik (Hebebühnen)
  • Diese Bauteile werden bei der Steuerung getestet

    Die Steuerung als zentrales Bauteil von Anlagen unterliegt ebenso genauen und umfassenden Überprüfungen wie die bautechnischen Komponenten zur Kraftübertragung und -steuerung. Das wird geprüft:

    • Not-Aus-Schalter
    • Sicherung gegen Wiedereinschalten
    • Befehlseinrichtungen
    • Endschalter (Rampen)
    • Lichtschranken sowie Heben/Senken/in Raste fahren (Hebebühnen)

Prüfungen vor der ersten inbetriebnahme

Um fehlerhafte Ausführungen in Konstruktion und Bau von Hebebühnen sowie Laderampen auszuschließen, ist vor der ersten Inbetriebnahme eine Prüfung durchzuführen. Diese wird, je nach Sachlage, vom Hersteller oder Hersteller und Betreiber durchgeführt.

  • Prüfungen in der Verantwortung des Herstellers

    Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme umfasst die Vorprüfung, Bauprüfung sowie Abnahmeprüfung und wird in Verantwortung des Herstellers durchgeführt. Im Zuge dieser Prüfung wird sichergestellt, dass die Anlage die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt und für die vorgesehene Nutzungsdauer ohne Gefährdung von Personen eingesetzt werden kann. Zudem muss der Hersteller im Rahmen der Prüfung alle Schritte dokumentieren. Anschließend erhält die Anlage die für den Betrieb erforderliche CE-Kennzeichnung.

  • Prüfungen in Verantwortung des Betreibers

    Sofern eine Hebebühne oder Rampe nicht betriebsbereit angeliefert wurde, muss der Betreiber vor der ersten Inbetriebnahme die Betriebsbereitschaft einschließlich Aufstellung und Ausrüstung prüfen. Darüber hinaus ist der Betreiber für die Durchführung von außerordentlichen Prüfungen und den regelmäßigen Prüfungen alle 12 Monate zuständig. Alle Prüfungen müssen von Sachverständigen Personen vorgenommen werden und sind entsprechend zu dokumentieren.

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